Spenden

Das Spendenkonto 

 

Verein zur Förderung des Posaunenchores in der ev.-luth. Kirchengemeinde Neetze

 

Sparkasse Lüneburg

 

IBAN: DE18 2405 0110 0008 0109 10

BIC: NOLADE21LBG

 

Die Körperschaft Verein zur Förderung des Posaunenchores in der ev.-luth. Kirchengemeinde Neetze e.V. ist nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lüneburg, Steuernummer 33/270/09149, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. 

 

Die Körperschaft fördert den begünstigten Zweck Förderung kirchlicher Zwecke.

 

Die Körperschaft fördert den gemeinnützigen Zweck Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO).

 

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die oben genannten Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auf dem vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

 

Neuregelung des Spendenrechts ab 1. Januar 2007

Für Einzelspenden bis 200 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV (Einkommenssteuer Durchführungsverordnung).

Als Nachweis für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug). Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

 

Für alle Spenden über 200 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung vom Förderverein. Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung neben Ihrem Namen auch Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zusenden können.

 

Alle Spenden sind steuerabzugsfähig.